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AcU-Newsletter 02/2023 (November 2023)

Im Interview

Aktuelles zur KZVK

Interview mit Christian Loh, Vorstandsvorsitzender der KZVK


Herr Loh, wie würden Sie die aktuelle Situation der KZVK in kurzen Worten beschreiben?
Die KZVK hat ihre Hausaufgaben gemacht und ist heute solide aufgestellt. Dazu gehört ein zeitgemäßes Finanzierungssystem, das durch die Neuausrichtung seit 2020 flexibler, solider und gerechter ist. Ferner zählt hierzu ein professionelles Management der Kapitalanlage und der betrieblichen Prozesse ebenso wie eine zeitgemäße Serviceorientierung und eine gute Governance. Hier hat sich die KZVK seit 2017 enorm weiterentwickelt. Nicht zuletzt hat die KZVK in dieser Zeit durch Kommunikation und Transparenz auch Vertrauen geschaffen. Es ist mir ein persönliches Anliegen, dass die KZVK bei unseren Partnern - also den beteiligten Arbeitgebern, den Versicherten und auch den Diözesen - als verlässliche, starke Partnerin gilt.

Welche Reformen müssen aus Ihrer Sicht jetzt angegangen werden, damit die Kasse auch in 20 Jahren noch gesund ist?
Vor allem auf die demografischen Herausforderungen müssen wir noch besser vorbereitet sein. Denn wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente gehen, können wir das Arbeitsaufkommen nur durch erfolgreiche Digitalisierung und Prozessoptimierung bewältigen. Daneben müssen wir uns auch dem zunehmenden Fachkräftemangel stellen und die KZVK als attraktive Arbeitgeberin stärker positionieren. Von der finanziellen Leistungskraft der KZVK - auch in 20 Jahren - bin ich überzeugt. Unsere kapitalgedeckte Zusatzversorgung für die kirchlich-karitativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist solide finanziert. Gleichwohl gibt es natürlich auch immer wieder Risiken, denen es mit langfristigen, prophylaktischen Maßnahmen vorrausschauend zu begegnen gilt. Beispielsweise können Veränderungen im Kontext der Neuverhandlungen des ATV-K ab 2027 und auf lange Sicht große Auswirkungen haben. Der Verband der Diözesen Deutschlands (VDD) hat daher eine Arbeitsgruppe "Zukunft der bAV" eingerichtet, um frühzeitig geeignete und tragfähige Lösungsoptionen für die künftige betriebliche Altersversorgung der KZVK zu erarbeiten.

Was ist zum aktuellen Stand der Arbeit in der beim VDD angesiedelten AG zu sagen? Wann können wir mit konkreten Ergebnissen rechnen?
In der Arbeitsgruppe (AG) arbeiten Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten, Beteiligten, des Gewährträgers, der Verbandsaufsicht, der VDD-Geschäftsstelle und der KZVK eng zusammen. In den vergangenen Monaten hat die AG vor allem eine gemeinsame Faktenbasis geschaffen. In Form eines Zwischenberichts wurde diese Faktenbasis zusammengefasst und interessierten Vertreterinnen und Vertretern des Gewährträgers (VDD) sowie der Versicherten und Beteiligten zur Verfügung gestellt. Begleitend hat die AG die Kerninhalte in Informationsveranstaltungen präsentiert. Aktuell werden passende Lösungen für eine künftige Adjustierung der bAV der KZVK erarbeitet. Hierzu gehört bspw. auch die Analyse von Szenarien sowie die Umsetzung in der Praxis. Konkrete Vorschläge sollen bis Jahresende vorliegen und werden dann in den entsprechenden Gremien diskutiert und entschieden. 

Wie schätzen Sie die Auswirkungen der zunehmenden Krankenhausinsolvenzen auf die Stabilität der Kasse ein?
Die KZVK beobachtet die Entwicklungen auf dem Krankenhausmarkt, insbesondere auch in Bezug auf die finanziellen Risiken für die KZVK, sehr genau. Wir werden zunehmend im Vorfeld von geplanten Umstrukturierungen gezielt in Gespräche eingebunden. Kommt es zu einer Insolvenz, begleitet die KZVK als große Gläubigerin das Verfahren sehr eng, wenn möglich auch als Mitglied im Gläubigerausschuss. In den meisten der bisherigen Verfahren gab es im Rahmen eines Insolvenzplans eine Fortführung der Beteiligung, sei es als Vollbeteiligung oder als partielle Beteiligung. Insolvenzverfahren beteiligter Krankenhäuser sind für die KZVK also nicht automatisch gleichbedeutend mit einem Verlust von Beteiligung und Versicherten. 

Was würden Sie jungen Berufsanfängerinnen und -anfängern bei der Caritas zum Thema Altersversorgung gerne zurufen?
Früh anfangen - und zwar je früher desto besser! Denn wer in jungen Jahren mit der betrieblichen Altersversorgung beginnt, kann schon mit geringen monatlichen Aufwänden und staatlichen Fördermöglichkeiten eine attraktive Zusatzrente erreichen. Die gesetzliche Rente, das wissen auch die jungen Berufsanfängerinnen und -anfänger, wird nicht mehr ausreichen. Aus diesem Grund sorgt die Caritas für ihre Beschäftigten mit der Betriebsrente der KZVK vor. Das ist gut, geht aber noch besser, etwa mit dem zusätzlichen Abschluss unserer freiwilligen Versicherung "MehrWert". Daher: Kümmern Sie sich früh um Ihre Zukunft!

Wir danken Herrn Christian Loh für dieses Interview.

Reform der betrieblichen Altersvorsorge in Kirche und Caritas

Statement von Dr. Matthias Scholz, Vorstandsvorsitzender der AcU

Mit der KZVK und vergleichbaren Trägern gibt es in der Kirche und Caritas für die Mitarbeitenden eine attraktive Form der betrieblichen Altersvorsorge.
In den letzten Jahren stand die Reform der KZVK im Mittelpunkt. Die demografische Entwicklung, die Finanzierungsstruktur der KZVK und die Entwicklung an den Kapitalmärkten waren hierfür die Auslöser. Die KZVK hat große Fortschritte erzielt. Die AcU hat den Reformprozess der KZVK von Anfang an aktiv unterstützt. Gleichwohl hat sich an den genannten Herausforderungen nichts Wesentliches geändert, im Gegenteil, die Sozial- und Gesundheitsbranche ist in letzter Zeit durch Fachkräftemangel und starke Kostensteigerungen vermehrt unter Druck geraten. Nicht nur Krankenhäuser melden Insolvenz an, sondern auch einzelne Caritasverbände. Der Reformprozess der KZVK muss daher durch eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge auf der Seite von Kirche und Caritas ergänzt werden, weil sonst eine dauerhaft sichere und für die Beteiligten kalkulier- und tragbare Finanzierung nicht gewährleistet ist.

Hierzu ist zuerst eine Loslösung vom ATV-K notwendig. Die Kirche hat sich an diesen Tarifvertrag und seine Regelungen gebunden. Dieser Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes zur betrieblichen Altersvorsorge läuft 2026 aus und muss neu verhandelt werden. Dies ist die Chance, diese Bindung aufzuheben. Hier sind der VDD und die Bischöfe gefordert und als AcU stellen wir mit allem Nachdruck die Forderung, die Bindung aufzuheben. Die Bischöfe sollten dies schon aus Eigeninteresse tun. Denn die Kirche wird an den Neuverhandlungen des ATV-K nicht beteiligt werden, weil sie nicht Vertragspartner ist. Die Bischöfe müssten ein Ergebnis akzeptieren, auf das sie keinen Einfluss haben. 

Ein zweiter wichtiger Reformbaustein muss eine Modernisierung der Garantieleistungen sein. Die hohen Garantien für Rentenleistungen und -steigerungen stammen aus einer Zeit, als hohe sichere Erträge am Kapitalmarkt leicht zu erwirtschaften waren und die Zahl der Beteiligten und Versicherten kontinuierlich gestiegen sind. Diese Zeiten sind vorbei. Gerade der ökonomische Druck, der auf den Trägern in der Caritas lastet, wird zu einer Reduzierung führen, die nicht durch Zusammenschlüsse von Trägern oder neuen Beteiligungsformen aufgefangen werden kann. Daher müssen die Garantien für Rentenleistungen und -steigerungen auf Beitragsgarantien umgestellt werden, so wie es in weiten Bereichen der betrieblichen Altsvorsorge heute bereits üblich ist.

Von der AG "Zukunft der bAV" beim VDD erwarten wir Vorschläge für eine umfassende Reform der betrieblichen Altersvorsorge. Wenn solche bis zum Jahresende vorliegen sollten, begrüßen wir das sehr. Als AcU werden wir uns jedoch nicht mit "Reförmchen" zufriedengeben.

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