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Caritative Unternehmen wollen Tarifgestaltung in der Caritas weiterentwickeln

 

Die Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU) hat ihre tarifpolitischen Ziele für die neue Legislaturperiode 2026–2029 der Arbeitsrechtlichen Kommission (AK) der Caritas veröffentlicht. Die AcU ist der Dienstgeberverband caritativer Unternehmen, die bundesweit rund 188.000 Mitarbeitende in Kliniken, Pflegeeinrichtungen und sozialen Diensten beschäftigen.​

Vor dem Hintergrund rasant veränderter Rahmenbedingungen fordern die Unternehmen eine Weiterentwicklung des „Dritten Wegs“.​ Zentrale Forderungen ist zum einen handlungsfähige AK mit Repräsentanz entsprechend Markt- und Personalanteil, demokratischer Wahl aller Mitglieder und schlankeren Strukturen. Sodann pädieren die Unternehmen tarifseitig für eine eigenständige und branchenspezifischere Tarifgestaltung der Caritas, die dem kirchlichen Profil gerecht wird und gleichzeitig wettbewerbsfähig macht.

>>> Tarifpolitische Ziele (Wortlaut)
>>> Pressemitteilung der AcU

 

Dr. Matthias Scholz, Vorstandsvorsitzender

 

„Die Arbeitsrechtliche Kommission muss handlungsfähiger werden. Das ist kein Selbstzweck – es geht darum, dass Tarifentscheidungen den Realitäten unserer Unternehmen gerecht werden und nicht am Bedarf vorbei getroffen werden."

Sebastian Spottke, stellvertretender Vorstandsvorsitzender

 

„Die AcU-Mitglieder tragen tagtäglich unternehmerische Verantwortung für ihre Einrichtungen und für ihre Mitarbeitenden. Die tarifpolitischen Ziele der AcU bündeln, was diese Dienstgeber brauchen, um ihren Dienst zukünftig gewährleisten zu können.“

Susanne Minten, stellvertretende Vorstandsvorsitzende

 

„Ein eigener, attraktiver Tarif ist ein echtes Pfund im Wettbewerb um Fachkräfte. Unsere Mitglieder wollen die AVR nicht nur erhalten, sondern aktiv weiterentwickeln – branchenspezifisch und zukunftsorientiert."

AcU-Schulungen

Entgelttransparenz 2026 - Vorbereitung, Pflichten, Handlungsspielräume

AcU-Schulung - 16.04.2026, 10:00-12:00, online

Ab Juni 2026 muss die EU‑Entgelttransparenzrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt sein – mit spürbaren Folgen für caritative Dienstgeber. Die neuen Vorgaben betreffen nicht nur Auskunftsansprüche einzelner Beschäftigter, sondern auch verschärfte Berichtspflichten, Prüfverfahren und die grundlegende Anforderung, Entgeltsysteme transparent und diskriminierungsfrei auszugestalten. Gerade große Träger mit komplexen Vergütungsstrukturen stehen damit vor der Aufgabe, bestehende Systeme rechtzeitig zu überprüfen und anzupassen.

Die AcU bietet dazu am 16.04.2026 von 10:00 bis 12:00 eine kompakte Online‑Schulung per Zoom an. Im Mittelpunkt stehen Ziele, Systematik und Anwendungsbereich der Richtlinie. Anhand praxisnaher Beispiele werden typische Fallkonstellationen aus dem caritativen Umfeld, Mitwirkungsrechte der MAV und konkrete Schritte zur rechtssicheren Umsetzung im Unternehmen erläutert. Referentin ist Dr. Carolin Kraus, Fachanwältin für Arbeitsrecht und Partnerin bei der Kanzlei Meyer-Köring.

>>> Anmeldung

 

Der Ernst der Reformen - AVR 2027 verstehen und rechtssicher gestalten

AcU-Schulung - 17.03. & 19.03.2026, 09:00-12:30, online

Die AVR Caritas 2027 markiert einen Wendepunkt in der Tariflandschaft der Caritas. Die Schulung stellt praxisnah die strukturellen Änderungen sowie die Überleitung von Dienstverhältnissen vor. Modul 1 dieser Schulung wird sich mit der geänderten Struktur der AVR befassen und vor allem dazu dienen, die §§ 1 – 59 AVR 2027 vorzustellen und auf die Regelungen für Azubis und Praktikanten einzugehen. Modul 2 wird sich schwerpunktmäßig mit der Umstellung und Überleitung von Dienstverhältnissen auf die neuen AVR 2027 befassen. In dem Kontext sollen die Überleitungsvorschriften vorgestellt und Folgen aus der Harmonisierung von Vorschriften (bspw. zur Arbeitszeit) dargestellt, aber auch auf die Regelungen u. a. für den Ärztlichen Dienst eingegangen werden.

>>> Anmeldung

Herausgeber:

Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU)
Wittelsbacherring 11
53115 Bonn

Tel. +49 228 926 166 0
Fax +49 228 926 166 11

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