Zweck des Vereins ist die Förderung von Wissenschaft, Lehre und Forschung durch die Weiterentwicklung des Kirchlichen Arbeitsrechts im Rahmen des der Katholischen Kirche durch das Grundgesetz zugestandenen Selbstbestimmungsrechts sowie die Verfolgung kirchlicher Zwecke. Darüber hinaus vertritt der Verein als Dachverband die Interessen seiner Mitglieder in tarifpolitischen und arbeitsrechtlichen Grundsatzfragen.
Download: Satzung der Arbeitsgemeinschaft caritativer Unternehmen (AcU)