Bis Juni 2026 muss die Entgelttransparenzrichtlinie in nationales Recht umgesetzt werden und stellt damit Dienstgeber vor neue rechtliche und organisatorische Herausforderungen. Die Schulung vermittelt einen kompakten Überblick über Ziele, Systematik und Anwendungsbereich der Richtlinie und einen möglicherweise bis dahin vorliegenden Gesetzentwurf. Entgelttransparenz spielt sowohl vor als auch im Arbeitsverhältnis eine Rolle. Dabei geht es unter anderem konkret um Auskunftsansprüche der Beschäftigten, verschärfte Berichtspflichten und Prüfverfahren sowie die Anforderungen an transparente, diskriminierungsfreie Entgeltstrukturen. Anhand praxisnaher Beispiele werden typische Fallkonstellationen, Mitwirkungsrechte der MAV sowie notwendige Schritte zur rechtssicheren Umsetzung im Unternehmen erläutert. Dabei werden auch die Rechtsdurchsetzung sowie Sanktionen in den Blick genommen.
Auch in diesem Jahr gibt es zahlreiche arbeitsrechtliche Entscheidungen, die für die Arbeit caritativer Unternehmen von großer Bedeutung sind und eine rechtssichere Beurteilung erfordern. Aus diesem Grund veranstaltet die AcU erneut eine Schulung zur Beobachtung und Analyse der aktuellen Rechtsprechung im Arbeitsrecht. Ziel der Schulung ist es, den Teilnehmerinnen und Teilnehmern einen umfassenden Überblick über die neuesten Entwicklungen mit Schwerpunkt auf den höchstrichterlichen Entscheidungen zu bieten.
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Reinhard Sentis
Referent für Kommikation und Organisation
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reinhard.sentis@a-cu.de